Naziaufmarsch am 1. Mai erlaubt!

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute das Verbot der Nazidemo am 1. Mai nicht bestätigt. Somit wird der Naziaufmarsch stattfinden. Zwar kann der Dortmunder Polizeipräsident Norbert Wesseler gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen, allerdings ist davon auszugehen, dass dies keine Wirkung haben wird.

Wir rufen daher auf, sich dem Naziaufmarsch entgegenzustellen und mobilisieren weiterhin zur antifaschistischen Demonstration um 10:00 Uhr am Dortmunder Hauptbahnhof!

Gegen Nazis – Gegen Lohnarbeit!

Presse:
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Urteil-Gericht-hebt-Verbot-der-Neonazi-Demo-am-1-Mai-auf;art930,1982116
http://www.ruhrbarone.de/gericht-erlaubt-nazi-demo/

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