Wie gestern (17.03) bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot des Naziaufmarsches als auch des RechtsRock-Konzerts am 28. März aufgehoben. Beide Anmeldungen dürfen daher nach dem aktuellen Stand wie geplant stattfinden. Der Naziaufmarsch soll von der momentan nicht nutzbaren Geschäftsstelle der Partei “Die Rechte” in Dortmund-Huckarde nach Dortmund-Dorstfeld führen. Dort soll dann ein Konzert veranstaltet werden.
Die Polizei Dortmund erklärte indes, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. Der juristische Streit um den Naziaufmarsch kann daher als noch nicht abgeschlossen angesehen werden, sodass sich hier auch noch Wendungen ergeben können.
Wir werden weiterhin zu unserer Demonstration gegen rechte Gewalt mobilisieren, die nach derzeitigem Stand um 14 Uhr am S-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld beginnen wird. Alle wichtigen Informationen hierzu sowie eventuelle Änderungen werden wir zeitnah auf diesem Blog bekannt geben.